Altersteilzeit

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Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

So funktioniert die Altersteilzeit

  • Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% verringern.
  • Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.

“Entgelt” ist mehr als Lohn oder Gehalt. Der Entgeltbegriff umfasst beispielsweise Überstundenentgelt inkl. Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.

  • Die ArbeitgeberInnen zahlen die Sozialversicherungsbeiträge weiter wie bisher, d.h. die Beitragsgrundlage vor Herabsetzung der Arbeitszeit bleibt erhalten. Auch der Abfertigungsanspruch bleibt auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung der Arbeitszeit gewahrt.
  • Die Laufzeit der Altersteilzeit ist grundsätzlich auf fünf Jahre beschränkt.
  • Die Arbeitszeit kann entweder kontinuierlich oder in Form eines Blockzeitmodells reduziert werden. Bei „Blockmodellen“ muss spätestens mit Beginn der Freizeitphase eine Ersatzarbeitskraft eingestellt werden.

Als Ersatzarbeitskraft gilt entweder eine Person, die zuvor arbeitslos war und nun über der Geringfügigkeitsgrenze eingestellt wird, oder ein Lehrling.

  •  Auf Antrag erhalten die Arbeitgeberinnen einen Teil des Mehraufwandes als Förderung zurück.

Wie du in Altersteilzeit gehen kannst und weitere Voraussetzungen dafür findest du unter www.arbeiterkammer.at.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

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