Archiv für den Monat: Mai 2016

Auf Wiedersehen!

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Zentralbetriebsrat veröffentlicht.

“Wege entstehen dadurch, dass man sie geht.” Reisenberger Nicole
Franz Kafka

Im diesem Sinne werde ich mit  1. Juni 2016 einen neuen Weg gehen und das Zentralbetriebsratsbüro verlassen.
Ich freue mich auf meine neuen Aufgaben als Fachsekretärin der Katholischen Jungschar, und möchte mich hiermit recht herzlich für die tolle Zeit bei euch/Ihnen bedanken.

Liebe Grüße
Nicole Reisenberger

Im Spannungsfeld von Nächstenliebe und Arbeitsrecht – AKDÖ 2016

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AKDÖ veröffentlicht.

Vollversammlung kirchlicher Betriebsräte in Innsbruck mit Studientag zum Thema AKDÖ-Vollversammlung-01„Flucht und Migration“

Ende  April traf die Arbeitsgemeinschaft kirchlicher DienstnehmerInnenvertretungen Österreichs (AKDÖ) im Innsbrucker Haus der Begegnung zu ihrer Vollversammlung zusammen.

Fluchtbewegungen und ihre Herausforderungen

Ein Gedanken- und Ideenaustausch sowie Planungen für die Arbeitsgemeinschaft standen im Vordergrund des Treffens.

Schwerpunkt war zudem ein Studientag zum Generalthema „Flucht – Herausforderung für Kirche und Gesellschaft“. Die Friedens- und Konfliktforscher Adham Hamed (Universität Innsbruck) und Politikwissenschaftler und die Politikwissenschaftlerin Sieglinde Rosenberger (Universität Wien) erläuterten historische Hintergründe der aktuellen Fluchtbewegungen sowie die daraus folgenden Herausforderungen an unsere Gesellschaft. In Workshops wurde das Thema in verschiedenen Teilbereichen vertieft behandelt.

Ein Fazit: Das Spannungsfeld von Hilfe aus christlicher Nächstenliebe und arbeitsrechtlichen Beschränkungen der Arbeit von hauptamtlichen MitarbeiterInnen ist oft nur schwer aufzulösen und erfordert die besondere Aufmerksamkeit von Betriebsräten in allen kirchlichen Bereichen.

Was ist die AKDÖ?

Die AKDÖ ist der Dachverband der Betriebsräte in den katholischen Diözesen, in den Caritas-Einrichtungen und in sonstigen kirchlichen Rechtsträgern und vertritt österreichweit ca. 18.000 DienstnehmerInnen im kirchlichen Bereich.

(Quelle: Diözese Innsbruck)

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

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Berufstätige stehen unter großem Stress, wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, AK_Logo_OOE_RGBdie bisherige Betreuungsperson ausfällt oder sich der Pflegebedarf aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes verändert. Umso erfreulicher ist es, dass ArbeitnehmerInnen seit 2014 die Möglichkeit haben, Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit für einen befristeten Zeitraum zu vereinbaren, um Pflege zu organisieren oder selbst die Betreuung zu übernehmen. Damit wurde endlich eine langjährige AK Forderung umgesetzt.

Die Voraussetzungen

  • Die Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit müssen schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin vereinbart werden – das heißt, er oder sie muss zustimmen, denn leider gibt es (noch) keinen Rechtsanspruch auf diese Art der Karenzierung.
  • Vor Abschluss der Vereinbarung muss das Arbeitsverhältnis bereits ununterbrochen drei Monate gedauert haben.

Zum gesamten Artikel geht´s hier (klick).

(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)