Archiv für den Monat: April 2016

Krankenstandsdauer wieder gesunken. AK-Kalliauer: „Gerede von Missbrauch ist absurd“

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Allgemein veröffentlicht.

Die durchschnittliche Krankenstandsdauer bei den Erwerbstätigen ist 2015 wieder gesunken, die Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in bleibt konstant niedrig. Aus den aktuellen Zahlen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wird klar ersichtlich, dass die Beschäftigten sehr sorgsam mit Krankmeldungen umgehen. Das ständige Gerede von „Krankenstandsmissbrauch“ sei absurd, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es ist eher zu befürchten, dass viele Menschen nach einer Krankheit zu rasch wieder arbeiten gehen und dadurch ihre Gesundheit gefährden.“

Krankenstände: nur mehr 8,9 Tage pro Jahr

Im Jahr 2014 dauerte ein durchschnittlicher Krankenstand noch 9,2 Kalendertage, 2015 waren es nur noch 8,9. Die durchschnittliche Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in betrug 2014 genau 12,6 Tage und dürfte 2015 – wegen einer Grippewelle – minimal angestiegen sein (die genaue Zahl wurde vom Hauptverband noch nicht freigegeben). Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren die oberösterreichischen Erwerbstätigen im Schnitt noch 15,7 Tage im Krankenstand.

Viele Gesunde, einige Schwerkranke

Auffallend ist die sehr unterschiedliche Verteilung der Krankenstände. Mehr als ein Drittel (rund 35 Prozent) der Beschäftigten geht das ganze Jahr nicht einen einzigen Tag in den Krankenstand.

Zum gesamten Artikel geht´s hier (klick).

(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)

Datenschutz – was sind Daten?

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Datenschutz veröffentlicht.

Im österreichischen Datenschutzgesetz DSG 2000 ist als Grundrecht normiert, dass „Jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.

Aber was ist mit „Daten“ eigentlich gemeint?

Sehr wichtig ist vor allem die Tatsache, dass der Anwendungsbereich des DSG 2000 nicht nur Daten von Personen, sondern auch die Daten von Unternehmen erfasst! Dieser Schutz ist nur in wenigen EU-Staaten gegeben.

  • „Normale“ personenbezogene Daten: das können sämtliche Informationen sein, die mit einer Person oder einem Unternehmen in Verbindung stehen oder gebracht werden können, z.B. Name, Firmenname, Geburtsdatum, Adresse, Einkommen, Lebenslauf, Umsatz, Kleidergröße, aber auch Werturteile („ist ein schlechter Zahler“), biometrische Daten (Fingerabdruck), Bild- und Tondokumente (Fotos, Videoaufnahmen einer Überwachungskamera) und Standortdaten (GPS). [Knyrim, Datenschutzrecht² (2012)]
  • Sensible Daten: diese sind besonders schutzwürdig. Es handelt sich um Daten über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder Sexualleben.

Es ist irrelevant, auf welchem Medium die Daten gespeichert werden, d.h. es macht keinen Unterschied, ob diese in einer EDV-Anlage oder „analog“ auf Papier gespeichert werden.

(Mag. Alexander Marktler, Datenschutzbeauftragter der Diözese Linz)