Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
So funktioniert die Altersteilzeit
- Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% verringern.
- Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.
“Entgelt” ist mehr als Lohn oder Gehalt. Der Entgeltbegriff umfasst beispielsweise Überstundenentgelt inkl. Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.