Vor kurzem hat sich die Regierung auf ein „Vereinbarkeitspaket“ geeinigt, mit dem auch einige langjährige AK Forderungen Realität werden. Finden Sie hier die wichtigsten Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väterkarenzgesetz, die mit 2016 in Kraft treten:
Pflegeeltern: Rechtsanspruch auf Karenz und Elternteilzeit
Derzeit haben Pflegeeltern nur dann einen Anspruch auf Karenz beziehungsweise Elternteilzeit, wenn sie ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege nehmen.
Die Verbesserung
Nun wird ein Anspruch auf Karenz und Elternteilzeit für jene Pflegeeltern geschaffen, die ein Kind in unentgeltliche Pflege übernehmen und nicht adoptieren wollen oder keine Chance auf eine Adoption haben, weil die leiblichen Eltern das Kind nicht zur Adoption freigegeben haben.
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(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)